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Bali zieht neben Touristen auch Fachkräfte, Unternehmer und Remote-Mitarbeitende an, die länger auf der Insel bleiben und dort einer bezahlten Tätigkeit nachgehen möchten. Die indonesische Einwanderungsbehörde unterscheidet dabei strikt zwischen Geschäftsreisen und tatsächlicher Erwerbstätigkeit: Ein gewöhnliches Geschäfts- oder Touristenvisum (Visa on Arrival) deckt Meetings, Verhandlungen und Kongressbesuche ab, erlaubt aber keine bezahlte Arbeit – auch keine kurzfristige oder rein online ausgeübte Tätigkeit für einen ausländischen Auftraggeber.
Wer auf Bali legal arbeiten will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung. Dafür stehen zwei Wege offen: die klassische Arbeits-KITAS für eine Anstellung bei einem indonesischen Unternehmen oder, seit 2022, das Remote-Worker-Visum für Personen, die von Bali aus für einen Arbeitgeber im Ausland tätig sind.
Arbeiten auf Bali: Diese Genehmigungen brauchen Sie
Für eine Anstellung bei einem indonesischen Unternehmen ist die Arbeits-KITAS mit dem Index E23 vorgesehen, frühere Bezeichnung C312. Sie wird an eine bestimmte Position bei einem bestimmten Unternehmen gekoppelt ausgestellt. Die früher separat ausgestellte Arbeitserlaubnis IMTA (Izin Mempekerjakan Tenaga Kerja Asing) gibt es als eigenes Dokument nicht mehr: Sie ist im RPTKA-Verfahren (Rencana Penggunaan Tenaga Kerja Asing, Beschäftigungsplan für ausländische Arbeitskräfte) und der elektronischen Notifikasi des Arbeitsministeriums aufgegangen, die der Arbeitgeber über das Portal TKA-Online beantragt.
Voraussetzungen für den sponsernden Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss glaubhaft machen, dass die Stelle nicht mit einer indonesischen Fachkraft besetzt werden kann, die genehmigte RPTKA vorweisen und für jede beschäftigte ausländische Fachkraft eine monatliche Kompensationsabgabe (DKP-TKA) entrichten. Fachportale beziffern die bei ausländisch finanzierten Unternehmen (PT PMA) übliche Kapitalschwelle mit rund 10 Milliarden Rupiah. Zusätzlich muss meist ein indonesischer Kollege eingearbeitet werden.
Welche Tätigkeiten dürfen Ausländer auf Bali ausüben?
Erlaubt sind nur Positionen, für die keine ausreichend qualifizierte indonesische Fachkraft zur Verfügung steht, etwa:
- Qualitätskontrolle von Waren und Produkten
- Inspektion und Audit
- Wartung und Reparatur von Maschinen und Motoren
- Arbeiten an Schiffen und schwimmenden Anlagen
- Bauingenieurwesen und Baubranche
- Fachpositionen in der Filmproduktion
- Tourismus- und Hotelmanagement
- Sprachunterricht, etwa Deutsch als Fremdsprache
Dauer und Verlängerung
Die Arbeits-KITAS wird für sechs Monate, ein Jahr oder zwei Jahre ausgestellt und ist verlängerbar, solange Anstellung und RPTKA-Genehmigung fortbestehen. Eine Verlängerung setzt voraus, dass Arbeitgeber und Stelle unverändert bleiben.
E33G: Visum für digitale Nomaden und Remote-Mitarbeitende
Wer remote für einen Arbeitgeber oder Kunden im Ausland arbeitet, braucht keine Arbeits-KITAS, sondern das 2022 eingeführte Remote-Worker-Visum mit dem Index E33G. Es erfordert keinen indonesischen Sponsor, verlangt aber ein Jahreseinkommen von mindestens 60.000 US-Dollar aus einer Anstellung oder einem Vertrag mit einem im Ausland ansässigen Unternehmen sowie einen Kontonachweis von mindestens 2.000 US-Dollar für die letzten drei Monate. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Visum ist 90 Tage ab Ausstellung gültig und muss innerhalb dieser Frist für die Einreise genutzt werden. Die daraus resultierende Aufenthaltserlaubnis gilt ein Jahr und lässt sich online verlängern. An Gebühren fallen insgesamt 7.000.000 IDR pro Jahr an: 500.000 IDR für die Visumsbearbeitung, 2.000.000 IDR für die Kategorie-II-Prüfung, 3.000.000 IDR für die einjährige Aufenthaltserlaubnis sowie 1.500.000 IDR für eine Wiedereinreiseerlaubnis.
Kosten und Ablauf der Antragstellung
Für die Arbeits-KITAS (E23) geben Fachportale eine Bearbeitungszeit von rund vier bis acht Wochen ab Einreichung der RPTKA an, bei Gesamtkosten von etwa 2.500 bis 4.000 US-Dollar inklusive der Kompensationsabgabe DKP-TKA. Die genaue Höhe hängt von Laufzeit, Branche und Position ab und sollte vor der Antragstellung direkt erfragt werden, da sich Gebühren und Fristen ändern können.
Spezialisierte Visa-Agenturen begleiten den Antragsprozess für die Arbeits-KITAS.
Folgen von Überstay und Arbeiten ohne Genehmigung
Wer sich länger als im Visum vorgesehen in Indonesien aufhält, zahlt pro Tag und Person 1.000.000 IDR Überstay-Gebühr in bar, bevor die Ausreise möglich ist. Ab 60 Tagen Überstay drohen Ingewahrsamnahme und Abschiebung.
Wer ohne passende Erlaubnis arbeitet, verstößt gegen den Zweck seiner Aufenthaltserlaubnis. Das indonesische Einwanderungsgesetz (UU Keimigrasian, Artikel 122) sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und/oder eine Geldstrafe bis zu 500.000.000 IDR vor, zusätzlich drohen Abschiebung und Einreisesperre. Mit einer einzelnen Arbeitserlaubnis darf zudem nur für das sponsernde Unternehmen gearbeitet werden.
Wer auf Bali arbeiten möchte, sollte frühzeitig klären, welcher Weg passt, und sich vor der Antragstellung über aktuelle Fristen und Gebühren bei der indonesischen Einwanderungsbehörde oder einer spezialisierten Agentur informieren.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss der sponsernde Arbeitgeber auf Bali erfüllen?
Er braucht eine genehmigte RPTKA, muss begründen, warum die Stelle nicht mit einer indonesischen Fachkraft besetzt werden kann, und zahlt die monatliche Kompensationsabgabe DKP-TKA. Bei ausländisch finanzierten Unternehmen (PT PMA) wird dafür üblicherweise ein Kapital von rund 10 Milliarden Rupiah vorausgesetzt.
Kann ich als digitaler Nomade mit einem Touristenvisum auf Bali remote arbeiten?
Nein. Das Visa on Arrival und reguläre Touristenvisa erlauben keine Erwerbstätigkeit, auch nicht kurzfristig oder rein online für einen Auftraggeber im Ausland. Dafür ist das Remote-Worker-Visum E33G vorgesehen.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Arbeits-KITAS (E23) für Bali?
Fachportale nennen rund vier bis acht Wochen ab Einreichung der RPTKA, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen.
Was passiert, wenn ich ohne gültige Arbeitserlaubnis auf Bali arbeite?
Das gilt als Verstoß gegen den Zweck der Aufenthaltserlaubnis. Nach Artikel 122 des indonesischen Einwanderungsgesetzes drohen bis zu fünf Jahre Haft und/oder eine Geldstrafe bis 500.000.000 IDR, zusätzlich Abschiebung und Einreisesperre.