Als digitaler Nomade auf Bali: Welches Visum beantragen?

digitaler Nomade auf Bali
Ein digitaler Nomade beim Arbeiten auf Bali

Bali zieht seit Jahren digitale Nomaden und Langzeitreisende an, die von hier aus remote arbeiten möchten. Wer länger als die üblichen 30 Tage bleiben will, braucht das passende Visum – die indonesische Einwanderungsbehörde hat das Angebot seit 2022 erweitert. Die folgenden Angaben stammen von imigrasi.go.id und dem Auswärtigen Amt, Stand 2026; Regeln und Gebühren ändern sich.

Visa-Optionen für digitale Nomaden auf Bali im Überblick

Für kurze Aufenthalte reicht das Visa on Arrival. Wer länger bleiben, aber nicht formell arbeiten möchte, nutzt das Sozial- und Kulturvisum. Für legale Remote-Arbeit gibt es seit 2024 das E33G-Visum, für einen mehrjährigen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit das Second Home Visa, für eine Anstellung bei einem indonesischen Unternehmen die Kitas.

Visa on Arrival (VoA)

Das Visa on Arrival (Index B1) ist die einfachste Option für einen kurzen Aufenthalt und kann online als e-VoA vorab beantragt oder bei der Ankunft am Flughafen ausgestellt werden.

  • Erlaubt 30 Tage ab Ankunft, einmal um weitere 30 Tage auf insgesamt 60 Tage verlängerbar.
  • Kostet 500.000 Rupiah (rund 30 Euro), die Verlängerung ebenfalls 500.000 Rupiah.
  • Berechtigt nicht zu bezahlter Arbeit, auch nicht für einen Arbeitgeber im Ausland.
  • Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer (Overstay) fällt eine Gebühr pro Tag an, bei längerem Overstay drohen Ausweisung und Einreisesperre.

Sozial- und Kulturvisum (Index C6)

Das Sozial- und Kulturvisum richtet sich an Besucher, die länger als 60 Tage bleiben möchten, ohne offiziell zu arbeiten. Es erfordert einen Sponsor mit Konto bei evisa.imigrasi.go.id – etwa eine registrierte Organisation, eine Bildungseinrichtung oder eine Privatperson –, der den Antrag online stellt.

  • Erste Aufenthaltserlaubnis für 60 Tage ab Ankunft, Gebühr 2.000.000 Rupiah.
  • Mehrfach online verlängerbar, insgesamt maximal 180 Tage.
  • Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie die Annahme von Bezahlung sind untersagt – offiziell deckt das Visum keine Erwerbstätigkeit ab, auch nicht für ausländische Auftraggeber.

E33G: das Remote-Worker-Visum für digitale Nomaden

Seit April 2024 gibt es mit dem E33G ein Visum, das eigens für Remote-Arbeit geschaffen wurde. Es richtet sich an Personen, die für einen Arbeitgeber oder Auftraggeber außerhalb Indonesiens arbeiten, und kommt ohne indonesischen Sponsor aus.

  • Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
  • Voraussetzung: Einkommen ab 60.000 US-Dollar/Jahr (Arbeitsvertrag) oder Kontostand ab 2.000 US-Dollar über drei Monate.
  • Gesamtgebühren (Visum, Verifizierung, Aufenthalts- und Wiedereinreiseerlaubnis): rund 7.000.000 Rupiah.
  • Arbeit für indonesische Auftraggeber oder Verkauf von Waren/Dienstleistungen in Indonesien sind untersagt.
  • Die Behörde nennt eine Verlängerungsmöglichkeit; laut mehreren Visa-Dienstleistern ist dafür in der Praxis aber eine Ausreise mit Neuantrag nötig – vorab bei Behörde oder Agentur nachfragen.

Second Home Visa: Langzeitoption für Vermögende

Das 2022 eingeführte Second Home Visa richtet sich an finanziell unabhängige Personen, die ohne Anstellung längerfristig in Indonesien leben möchten, etwa im Ruhestand oder mit eigenem Vermögen.

  • Gültig für 5 oder 10 Jahre.
  • Erfordert ein Guthaben ab 2.000.000.000 Rupiah (rund 130.000 US-Dollar) auf eigenem Konto oder dem eines Bürgen; Reisepass mindestens 36 Monate gültig.
  • Keine offizielle Anstellung in Indonesien erlaubt. Gebühr: 13.000.000 Rupiah.

Business-Visum (Index C2)

Das Business-Visum ist für geschäftliche Zwecke gedacht – Meetings, Verhandlungen, Werksbesuche –, nicht für dauerhafte Remote-Arbeit vor Ort.

  • Erste Aufenthaltserlaubnis für 60 Tage, mehrfach verlängerbar bis maximal 180 Tage, Gebühr 2.000.000 Rupiah.
  • Bezahlte Arbeit oder der Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Indonesien sind untersagt, außer sie sind unmittelbar Teil der Geschäftsreise.

Kitas: Aufenthaltsgenehmigung über eine Anstellung

Die Kitas (Kartu Izin Tinggal Terbatas) ist für Personen gedacht, die bei einem indonesischen Unternehmen angestellt sind – anders als das E33G-Visum setzt sie einen lokalen Arbeitgeber oder Sponsor voraus.

  • Kann für bis zu einem Jahr ausgestellt und danach mehrfach verlängert werden.
  • Erlaubt eine offizielle Anstellung bei dem sponsernden Unternehmen.
  • Erfordert umfangreiche Dokumentation durch den Arbeitgeber, die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

Details für den erfolgreichen Visumantrag

Unabhängig vom gewählten Visum gelten einige grundsätzliche Punkte:

  • Gültigkeit des Reisepasses: Er muss laut Auswärtigem Amt bei Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Visa-Regeln ändern sich: Prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen vor der Abreise direkt bei der indonesischen Botschaft, einem Konsulat oder über evisa.imigrasi.go.id.
  • Overstay: Wer die Aufenthaltsdauer überschreitet, zahlt eine Gebühr pro Tag; bei längerem Overstay drohen Festnahme, Ausweisung und eine Einreisesperre. Verlängern Sie das Visum rechtzeitig oder reisen Sie fristgerecht aus.

Jobsuche als digitaler Nomade

Für die Arbeit selbst steht die gesamte Bandbreite an Remote-Möglichkeiten offen: bestehende Arbeitgeber, Freelancer-Plattformen oder Jobbörsen wie Jooble mit weltweiten Remote-Angeboten.

Häufige Fragen

Welches Visum eignet sich für digitale Nomaden auf Bali am besten?

Für legale Remote-Arbeit ist das E33G-Visum die einzige dafür geschaffene Option. Wer nicht arbeitet, sondern nur länger bleiben möchte, kommt mit dem Sozial- und Kulturvisum oder – bei ausreichendem Vermögen – mit dem Second Home Visa aus.

Was kostet die Verlängerung des Sozial- und Kulturvisums?

Die ersten 60 Tage kosten 2.000.000 Rupiah, weitere Verlängerungen laufen online über evisa.imigrasi.go.id bis maximal 180 Tage Gesamtdauer; die aktuellen Gebühren dafür sollten direkt auf dem Portal geprüft werden.

Darf ich mit dem Sozial- und Kulturvisum remote für eine ausländische Firma arbeiten?

Offiziell nicht: Es untersagt sowohl Verkauf von Waren/Dienstleistungen als auch die Annahme von Bezahlung, unabhängig davon, woher sie stammt. Dafür ist das E33G-Visum vorgesehen.

Wie beantrage ich das E33G-Visum?

Über ein Konto auf evisa.imigrasi.go.id: Einkommensnachweis, Kontoauszug und Reisepass hochladen und die Gebühr von insgesamt rund 7.000.000 Rupiah bezahlen. Ein indonesischer Sponsor ist nicht nötig.

Fazit

Bali bietet digitalen Nomaden mehrere passende Visa-Wege, vom kurzen Aufenthalt mit dem Visa on Arrival bis zum mehrjährigen Aufenthalt über das Second Home Visa – für legale Remote-Arbeit ist das E33G-Visum der richtige Weg. Da sich Gebühren und Bestimmungen ändern können, lohnt sich vor der Antragstellung ein Blick auf evisa.imigrasi.go.id.