Arbeiten und Jobs auf Bali: Arbeitserlaubnis und Visum für Ausländer

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Beitragsbild: mit KI erstellt (Symbolbild)

Wer als Ausländer auf Bali arbeiten will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis, die genau diesen Zweck erlaubt. Für eine Anstellung bei einem Unternehmen in Indonesien ist das das Arbeitsvisum E23, für das der Arbeitgeber vorher eine Genehmigung des Arbeitsministeriums einholt. Wer von Bali aus für eine Firma im Ausland arbeitet, braucht das Remote-Worker-Visum E33G. Touristenvisa und das Visum bei Ankunft erlauben keine Erwerbstätigkeit. Dieser Beitrag ordnet den Arbeitsmarkt ein und zeigt, welche Stellen Ausländern offenstehen, was Arbeitgeber und Bewerber nachweisen müssen, was die Visa kosten und welche Strafen bei Arbeit ohne Erlaubnis drohen. Wie der Alltag als Expat aussieht, beschreibt der Beitrag Arbeiten und Jobs auf Bali.

Datenstand: 21. Oktober 2026. Quellen und Rechenweg stehen am Ende des Artikels.

Hinweis: Alle Angaben zu Visa, Arbeitserlaubnis und Steuern geben den Stand vom 21. Oktober 2026 wieder. Verbindlich sind die Angaben der indonesischen Einwanderungsbehörde, des Arbeitsministeriums und der Steuerbehörde. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Arbeitsmarkt und Jobs in Bali: Eine Einordnung

Balis Wirtschaft hängt eng am Tourismus. Der Bereich Beherbergung und Gastronomie erwirtschaftete im zweiten Quartal 2025 laut Statistikamt BPS 22,76 Prozent der regionalen Wirtschaftsleistung (PDRB) und war damit der größte Wirtschaftszweig der Provinz. Bei den Arbeitsplätzen ist das Bild breiter: Im Februar 2025 arbeiteten von rund 2,69 Millionen Erwerbstätigen auf Bali 19,5 Prozent im Handel, 19,1 Prozent in der Landwirtschaft, 15,9 Prozent im verarbeitenden Gewerbe und 14,4 Prozent in Beherbergung und Gastronomie.

Die offizielle Arbeitslosenquote ist niedrig. Im August 2025 lag sie laut BPS Bali bei 1,49 Prozent, dem niedrigsten Wert aller indonesischen Provinzen. Im Mai 2026 waren es 1,52 Prozent oder rund 41.000 Menschen, im Landesdurchschnitt 4,65 Prozent. Für ausländische Bewerber liegt die Hürde also nicht in fehlenden Stellen, sondern im Recht: Nach der Regierungsverordnung PP 34/2021 darf eine Stelle nur dann mit einem Ausländer besetzt werden, wenn sie noch nicht mit einer indonesischen Arbeitskraft besetzt werden kann. Dabei ist die Lage auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Arbeiten auf Bali: Welches Visum für welchen Zweck?

Indonesien trennt streng zwischen Besuch und Arbeit. Jedes Visum hat einen festgelegten Zweck, und nur zwei Wege erlauben bezahlte Arbeit auf Bali: das Arbeitsvisum E23 für eine Anstellung vor Ort und das E33G für Arbeit für ein Unternehmen im Ausland. Für kurze Einsätze, Praktika und Freiwilligenarbeit gibt es eigene Besuchsvisa; mit ihnen ist Lohn von Personen oder Firmen in Indonesien verboten. Die Tabelle zeigt die Visa nach Vorhaben. Einen Überblick über alle Visa gibt der Beitrag Bali-Visum: Grundlagen der Einreise.

VorhabenVisumAufent­haltGebühr, Mio. IDR
Anstellung bei einer Firma in IndonesienE23 mit RPTKA180 Tage, 1 oder 2 Jahre5,25 bis 9,5
Remote-Arbeit für eine Firma im AuslandE33G1 Jahr7
Audit, Qualitäts­kontrolle in einer FilialeC1760 bis 180 Tage3
Montage gekaufter MaschinenC2060 bis 180 Tage3
PraktikumC22A, C22Bbis 12 Monate3 oder 4
Freiwilligen­arbeitC660 bis 180 Tage2
Gebühr je Antrag in Millionen IDR laut Visumseiten der Einwanderungsbehörde; E23 je nach Laufzeit, C22A und C22B für 60 oder 180 Tage. Alle Visa außer E33G brauchen einen Sponsor (Arbeitgeber, Firma, Praktikumsgeber oder Organisation). E23 und E33G lassen sich auf insgesamt höchstens sechs Jahre verlängern. Quelle: imigrasi.go.id, Stand 21.10.2026.

Alle Langzeitvisa mit Laufzeiten und Gebühren, auch für Investoren, Familien und Rentner, vergleicht der Beitrag Auswandern nach Bali: Langzeitvisa im Überblick.

Visum und Arbeitserlaubnis für Bali

Visa-Optionen für Arbeiten auf BaliDrei Wege zur legalen BeschäftigungTouristenvisumKeine Erwerbstätigkeit erlaubtArbeitsvisum E23Zweck: Anstellung im UnternehmenSponsor: indonesischer ArbeitgeberGenehmigung: RPTKA erforderlichSecond-Home-Visum E33GZweck: Remote-Arbeit im AuslandEinkommen: ab 60.000 US-Dollar/JahrGültigkeit: 1 Jahr, online verlängerbar
Schaubild: Vergleich der drei wichtigsten Visa-Optionen für Ausländer, die auf Bali arbeiten wollen – Touristenvisum ohne Arbeitsrecht, Arbeitsvisum E23 mit Arbeitgeber-Sponsor und RPTKA-Genehmigung sowie Second-Home-Visum E33G für Remote-Arbeit ab 60.000 US-Dollar Jahreseinkommen.

Diese Genehmigungen brauchen Sie: RPTKA und Arbeitsvisum E23

Der Arbeitgeber beantragt zuerst beim Arbeitsministerium die Genehmigung seines Plans zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Pengesahan RPTKA, Rencana Penggunaan Tenaga Kerja Asing), online über das Portal TKA-Online. Seit der Regierungsverordnung PP 34/2021 gibt es die frühere Arbeitserlaubnis IMTA nicht mehr: Die genehmigte RPTKA ist die Arbeitserlaubnis, und das Ministerium leitet die Daten als Empfehlung für Visum und Aufenthaltserlaubnis an die Einwanderungsbehörde weiter. Die Genehmigung gilt für eine bestimmte Stelle, einen Zeitraum und einen Arbeitsort. Für Einsätze bis sechs Monate gibt es eine RPTKA, die sich nicht verlängern lässt, für längere Beschäftigungen eine RPTKA über höchstens zwei Jahre, die jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden kann. Den Verlängerungsantrag muss der Arbeitgeber spätestens 30 Arbeitstage vor Ablauf stellen.

Mit der RPTKA beantragt der Arbeitgeber als Sponsor im eVisa-Portal das Arbeitsvisum E23, das früher unter dem Index C312 lief. Die befristete Aufenthaltserlaubnis (ITAS, im Alltag meist KITAS) gilt wahlweise 180 Tage, ein Jahr oder zwei Jahre. Sie entsteht zusammen mit der Wiedereinreiseerlaubnis automatisch bei der Einreise; das Visum selbst muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung genutzt werden. Mit dem E23 dürfen Sie beim Sponsor arbeiten und Ihre Familie mitbringen, die dafür eigene Familienvisa erhält.

Dauer und Verlängerung

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt der Arbeitgeber online. Eine Verlängerung darf nicht länger sein als die erste Erlaubnis, und insgesamt sind höchstens sechs Jahre befristeter Aufenthalt möglich. Voraussetzung ist eine weiter gültige RPTKA. Gearbeitet werden darf nur so, wie es in der Genehmigung steht: für den Arbeitgeber, der sie beantragt hat, und auf der genehmigten Stelle. Einen Doppelposten im selben Unternehmen erlaubt die Verordnung nicht. Ein zweiter Arbeitgeber ist nur für Direktoren und Kommissare sowie in der Berufsbildung, der Digitalwirtschaft und bei Öl- und Gasunternehmen zulässig, mit Zustimmung des ersten Arbeitgebers und einer eigenen RPTKA.

Voraussetzungen für den sponsernden Arbeitgeber

Die Pflichten des Arbeitgebers stehen in der PP 34/2021 und in der Ausführungsverordnung des Arbeitsministeriums Permenaker 8/2021:

  • Arbeitgeber kann eine Firma, eine Stiftung, eine Behörde oder eine ausländische Vertretung sein. Privatpersonen dürfen keine Ausländer beschäftigen, ebenso wenig Ein-Personen-Gesellschaften (PT perorangan).
  • Er muss begründen, warum die Stelle nicht mit einer indonesischen Arbeitskraft besetzt werden kann.
  • Er benennt einen indonesischen Begleitmitarbeiter (Tenaga Kerja Pendamping), der Wissen und Technik von der ausländischen Fachkraft übernimmt, und bildet ihn passend zur Stelle aus.
  • Er ermöglicht der ausländischen Fachkraft einen Indonesischkurs.
  • Er meldet Ausländer, die länger als sechs Monate arbeiten, in der staatlichen Sozialversicherung an. Für kürzere Einsätze braucht es eine Versicherung, die mindestens Arbeitsunfälle abdeckt.
  • Er zahlt für jede ausländische Fachkraft eine Ausgleichsabgabe (DKPTKA) von 100 US-Dollar je Stelle und Monat im Voraus. Befreit sind unter anderem Behörden, soziale und religiöse Einrichtungen sowie bestimmte Stellen an Bildungseinrichtungen.
  • Stellen im Personalwesen darf er nicht mit Ausländern besetzen.
  • Nach Ende des Arbeitsvertrags muss er die Rückkehr der Fachkraft in ihr Heimatland übernehmen.

Begleitmitarbeiter und Sprachkurs entfallen für Direktoren und Kommissare, Leiter von Repräsentanzen, Organe von Stiftungen und vorübergehende Einsätze. Wer unabhängig davon Indonesisch lernen möchte, findet Schulen und Kurse im Beitrag Bahasa Indonesia lernen.

Kosten und Ablauf der Antragstellung

  1. Der Arbeitgeber reicht die RPTKA über TKA-Online ein, mit Zeugnissen, Nachweis von Kompetenz oder Berufserfahrung, Arbeitsvertrag und Pass der Fachkraft.
  2. Das Ministerium prüft den Antrag. Sind die Unterlagen vollständig, erhält der Arbeitgeber einen Zahlungscode für die DKPTKA, der fünf Arbeitstage gültig ist.
  3. Nach der Zahlung erteilt das Ministerium die RPTKA innerhalb von zwei Arbeitstagen.
  4. Der Arbeitgeber beantragt das E23 im eVisa-Portal und bezahlt die Visumgebühr. Die Behörde bearbeitet den Antrag in vier Arbeitstagen nach Zahlungseingang.
  5. Die Fachkraft reist innerhalb von 90 Tagen ein; bei der Einreise entsteht die Aufenthaltserlaubnis.

Die amtlichen Kosten setzen sich aus der Visumgebühr und der Abgabe des Arbeitgebers zusammen:

PostenBetragEuro, rund
Visumgebühr E23, Aufenthalt 180 Tage5.250.000 IDR260
Visumgebühr E23, Aufenthalt 1 Jahr7.000.000 IDR347
Visumgebühr E23, Aufenthalt 2 Jahre9.500.000 IDR471
DKPTKA je Monat100 USD89
DKPTKA für 1 Jahr1.200 USD1.070
Euro nach EZB-Referenzkurs vom 20.10.2026 (1 Euro = 20.170,57 IDR = 1,1215 USD). Die DKPTKA wird auch für einen angefangenen Monat voll fällig. Quellen: Visumseite E23 der Einwanderungsbehörde; Permenaker 8/2021 und 15/2022. Stand 21.10.2026.

Für eine einjährige Anstellung fallen damit amtlich rund 7.000.000 IDR und 1.200 US-Dollar an, zusammen etwa 1.420 Euro. Die genannten Fristen sind Bearbeitungszeiten der Behörden nach vollständigen Unterlagen. Zeit für das Beschaffen und Übersetzen von Dokumenten kommt dazu, ebenso Kosten für Übersetzungen oder eine Agentur, die amtlich nicht festgelegt sind. Wie sich Rupiah-Beträge umrechnen, erklärt der Beitrag Bali Währung: IDR in Euro wechseln.

Balinesischer Markt mit Verkäuferinnen und Kunden vor Ständen mit frischem Obst und Waren
Reger Betrieb auf einem balinesischen Markt: Händlerinnen und Kunden beim Kauf von frischem Obst. Foto: Dennis Sylvester Hurd, Lizenz CC0, via Wikimedia Commons

E33G: Visum für digitale Nomaden und Remote-Mitarbeitende

Wer von Bali aus für einen Arbeitgeber im Ausland arbeitet und keinen indonesischen Arbeitgeber hat, braucht keine Genehmigung des Arbeitsministeriums, sondern das Visum E33G. Die Behörde führt es in der Gruppe der Second-Home-Visa als Visum für Fernarbeit (Pekerja Jarak Jauh). Voraussetzungen laut Visumseite sind ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Indonesiens, ein über Kontoauszüge nachgewiesenes Einkommen von mindestens 60.000 US-Dollar im Jahr (etwa 53.500 Euro), ein Kontoauszug der letzten drei Monate mit mindestens 2.000 US-Dollar, ein noch mindestens sechs Monate gültiger Pass, Lebenslauf und Reiseplan. Einen Sponsor braucht es nicht.

Die Gebühr beträgt 7.000.000 IDR (etwa 347 Euro): 500.000 IDR für das Visum, 2.000.000 IDR für die Prüfung, 3.000.000 IDR für die einjährige Aufenthaltserlaubnis und 1.500.000 IDR für die Wiedereinreiseerlaubnis. Die Behörde bearbeitet den Antrag in fünf Arbeitstagen nach Zahlung, das Visum gilt 90 Tage für die Einreise. Die Aufenthaltserlaubnis gilt ein Jahr, lässt sich online verlängern und insgesamt auf höchstens sechs Jahre bringen. Das E33G erlaubt nur die Arbeit für das Unternehmen im Ausland. Eine Tätigkeit für Firmen in Indonesien oder der Verkauf von Waren und Dienstleistungen vor Ort ist nicht erlaubt. Weitere Visa-Optionen beschreibt der Beitrag Als digitaler Nomade auf Bali.

Welche Tätigkeiten dürfen Ausländer auf Bali ausüben?

Für eine Anstellung gilt: Ausländer dürfen nur in einem Arbeitsverhältnis, auf bestimmten Stellen und für eine bestimmte Zeit beschäftigt werden. Welche Stellen grundsätzlich in Frage kommen, legt das Arbeitsministerium fest. Die Fachkraft muss eine zur Stelle passende Ausbildung haben, Kompetenz oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachweisen und ihr Wissen an den indonesischen Begleitmitarbeiter weitergeben.

Branchen mit Chancen für ausländische Fachkräfte

Realistisch sind deshalb Fach- und Führungspositionen, für die es auf dem lokalen Arbeitsmarkt zu wenige Bewerber mit der nötigen Qualifikation gibt. Die Seite der Einwanderungsbehörde zur Verlängerung befristeter Aufenthalte führt Arbeitsvisa unter anderem für Management, Industrie, Marketing, Finanzen, Recht, Technik, Gesundheit, Bildung und Filmproduktion auf, außerdem für Lehrkräfte, Hochschullehrer, Ärzte, Künstler und Sportler. Einfache Tätigkeiten an der Rezeption, im Service oder als Kellnerin oder Kellner erfüllen die Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung in aller Regel nicht und sind Ausländern deshalb praktisch verschlossen.

Kurze Einsätze: Audit, Maschinen und Dreharbeiten

Einige Aufgaben, die Fachleute ausländischer Firmen nur kurz in Indonesien erledigen, laufen nicht über eine Arbeitserlaubnis, sondern über eigene Besuchsvisa mit Sponsor: Audit, Qualitätskontrolle und Inspektion in einer Filiale (C17), Montage und Reparatur von Maschinen, die aus dem Ausland gekauft wurden (C20), sowie Dreharbeiten für Film, Fernsehen oder Musikvideos mit Drehgenehmigung (C14). Der erste Aufenthalt dauert 60 Tage und lässt sich bis auf 180 Tage verlängern, die Gebühr liegt bei 2.000.000 bis 3.000.000 IDR. Lohn von Personen oder Firmen in Indonesien ist bei allen drei Visa verboten.

Praktikum, Freiwilligenarbeit und Work and Travel

Für ein Praktikum gibt es zwei Besuchsvisa: das C22A für Praktika, die ein Studium im Ausland vorschreibt, und das C22B für Praktika zur beruflichen Weiterbildung in Unternehmen. Beide brauchen einen Sponsor und einen Praktikumsvertrag oder eine Bestätigung des Veranstalters. Der erste Aufenthalt dauert bis zu 180 Tage, Verlängerungen um je 180 Tage sind möglich, insgesamt höchstens zwölf Monate. Die Gebühr beträgt 3.000.000 IDR für 60 Tage oder 4.000.000 IDR für 180 Tage. Eine Vergütung von Personen oder Firmen in Indonesien ist nicht erlaubt.

Für unbezahlte soziale Projekte ist das Besuchsvisum C6 vorgesehen, mit einer Organisation als Sponsor und einem Schreiben, das die geplanten Tätigkeiten beschreibt. Es gilt 60 Tage, verlängerbar bis 180 Tage, und kostet 2.000.000 IDR. Details stehen im Beitrag Sozial- und Kulturvisum für Bali. Mit dem Visum bei Ankunft ist Freiwilligenarbeit laut Auswärtigem Amt nicht gestattet.

Ein Working-Holiday-Programm gibt es zwischen Deutschland und Indonesien nicht. Das Auswärtige Amt nennt zwölf Partnerländer, Indonesien gehört nicht dazu. Die indonesische Visaliste führt ein Working-Holiday-Visum (E35A) nur für australische Staatsangehörige. Angebote unter dem Namen Work and Travel nach Bali müssen deshalb eines der genannten Visa nutzen; bezahlte Arbeit vor Ort ist damit nicht erlaubt.

Touristenvisum und Geschäftsreise: was nicht erlaubt ist

Mit dem Touristenvisum C1 dürfen Sie Urlaub machen, an Tagungen und Messen teilnehmen, verhandeln und Verträge unterschreiben. Verboten ist, Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen und Lohn von Personen oder Firmen in Indonesien anzunehmen. Remote-Arbeit für einen Arbeitgeber im Ausland gehört nicht zu den Zwecken, die die Behörde für das C1 nennt; dafür ist das E33G vorgesehen. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Tätigkeiten, die über Geschäftsgespräche hinausgehen, eine Arbeitserlaubnis erfordern können, und dass bei fehlender Erlaubnis schon bei der Einreise Sanktionen drohen.

Folgen von Overstay und Arbeiten ohne Genehmigung

Wer als Ausländer seine Aufenthaltserlaubnis vorsätzlich missbraucht oder Tätigkeiten ausübt, die nicht ihrem Zweck entsprechen, dem drohen nach Artikel 122 des Einwanderungsgesetzes (UU 6/2011) Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und Geldstrafe bis zu 500.000.000 IDR, rund 24.800 Euro. Dieselbe Strafe gilt für jeden, der Ausländer dazu veranlasst oder ihnen Gelegenheit dazu gibt, also auch für Arbeitgeber. Unabhängig davon kann die Einwanderungsbehörde nach Artikel 75 Verwaltungsmaßnahmen verhängen: Einschränkung oder Widerruf der Aufenthaltserlaubnis, Eintrag in die Einreisesperrliste und Abschiebung.

Wer die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet, zahlt 1.000.000 IDR je Tag, rund 50 Euro. Bei mehr als 60 Tagen Overstay folgen Abschiebung und Einreisesperre. Fristen, Ausnahmen und den Weg zur rechtzeitigen Verlängerung beschreibt der Beitrag Verlängerung des balinesischen Visums.

Sozialversicherung und Steuern

Ausländische Angestellte, die länger als sechs Monate in Indonesien arbeiten, muss der Arbeitgeber in der staatlichen Sozialversicherung anmelden; für kürzere Einsätze schreibt die PP 34/2021 eine Versicherung vor, die mindestens Arbeitsunfälle abdeckt. Bei der Verlängerung der RPTKA muss der Arbeitgeber die Anmeldung nachweisen.

Wer in Indonesien wohnt oder sich innerhalb von zwölf Monaten mehr als 183 Tage dort aufhält, gilt nach dem indonesischen Einkommensteuergesetz als steuerlich Inländer. Dann sind laut Steuerbehörde DJP alle Einkünfte aus dem In- und Ausland zu erklären. Ob und wie dieselben Einkünfte in Deutschland zu versteuern sind, klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatung. In Indonesien ist die Steuerbehörde DJP zuständig.

Leben und Arbeitsalltag auf Bali

Der Alltag unterscheidet sich je nach Aufenthaltsform deutlich. Angestellte mit E23 arbeiten in einem indonesischen Unternehmen nach dessen Arbeitszeiten und Regeln; ausländische Vorgesetzte und Kollegen sollten sich mit lokalen Umgangsformen und der Bedeutung von Status und Respekt im Berufsleben vertraut machen. Remote-Arbeitende mit E33G richten sich nach ihrem Arbeitgeber im Ausland, ein lokales Einkommen dürfen sie nicht erzielen. Arbeitsplätze in Cafés und Co-Working-Räumen, etwa in Canggu, Ubud und Seminyak, stellt der Beitrag Cafés für Digitalnomaden vor. Die Wohnform ist unabhängig vom Visum frei wählbar, vom einfachen Zimmer bis zur Villa; verbindlich geregelt ist dagegen der Erwerb von Grund und Boden.

Grundeigentum und eigene Firma: Was Ausländer dürfen

Ausländische Staatsangehörige können in Indonesien kein Grundeigentum mit vollem Eigentumstitel (Hak Milik) erwerben; dieser ist indonesischen Staatsbürgern vorbehalten. Möglich sind zeitlich begrenzte Nutzungsrechte oder Eigentum über ein in Indonesien gegründetes Unternehmen mit ausländischem Kapital (PT PMA). Welche Rechte es gibt und worauf Sie beim Kauf achten sollten, erklärt der Beitrag Haus in Bali kaufen. Weil Verträge zwischen ausländischen Interessenten und einheimischen Eigentümern fehleranfällig sind, ist vorab der Rat eines Notars (Notaris/PPAT) oder einer Kanzlei vor Ort sinnvoll.

Für eine eigene Firma gelten seit der Verordnung des Investitionsministeriums Permeninves/BKPM 5/2025, verkündet am 2. Oktober 2025, zwei Schwellen: Die geplante Investition einer PT PMA muss je Geschäftsfeld und Standort über 10 Milliarden IDR liegen, rund 496.000 Euro, ohne Grundstück und Gebäude; bei Beherbergungsbetrieben zählen Grundstück und Gebäude mit. Das eingezahlte Kapital muss mindestens 2,5 Milliarden IDR betragen, rund 124.000 Euro, und darf zwölf Monate lang nur für Anschaffungen, Bauten oder den laufenden Betrieb vom Firmenkonto abgehen. In der eigenen Firma arbeiten dürfen Sie nur mit passendem Aufenthaltstitel: Das Investorenvisum E28A setzt Anteile von mindestens 10 Milliarden IDR an der Firma voraus und erlaubt die Tätigkeit als Direktor oder Kommissar. Wer weniger Anteile hält und eine solche Funktion ausübt, braucht laut Einwanderungsbehörde ein Arbeitsvisum für diese Stelle.

Berufsausbildung in Indonesien und Einarbeitung

Für den lokalen Arbeitsmarkt spielt die berufliche Bildung eine wichtige Rolle. Berufsbildende Oberschulen (Sekolah Menengah Kejuruan, SMK) bereiten direkt auf eine Beschäftigung oder die Selbstständigkeit vor. Ergänzend bieten die Ausbildungszentren des Arbeitsministeriums (Balai Latihan Kerja, BLK) kürzere, praxisnahe Kurse an, die sich an landesweiten Kompetenzstandards (SKKNI) orientieren. Lokale Abschlüsse und Zertifikate können eine Rolle spielen, wenn ein Arbeitgeber begründen muss, warum er eine Stelle nicht mit einer indonesischen Arbeitskraft besetzen kann.

Für ausländische Fachkräfte ist vor allem die Pflicht zur Weitergabe von Wissen wichtig. Der indonesische Begleitmitarbeiter wird nach der Qualifikation der Stelle ausgebildet, im In- oder Ausland. Ausbildungen finden an Einrichtungen mit mindestens Akkreditierung B statt, Schulungen enden mit dem Zertifikat einer lizenzierten Prüfstelle. Wer die RPTKA verlängern will, muss einen Bericht über diese Ausbildung vorlegen.

Körbe mit tropischen Früchten wie Mangostanen, Salak, Ananas und Mangos auf einem balinesischen Markt
Bunte Auslage tropischer Früchte auf einem Markt in Bali, darunter Mangostane, Salak, Ananas und Mangos. Foto: Schnobby, Lizenz CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Fazit

Ein Job auf Bali ist für Ausländer möglich, aber an klare Voraussetzungen geknüpft. Für eine Anstellung braucht es einen Arbeitgeber, der eine RPTKA erhält und die Abgabe von 100 US-Dollar im Monat zahlt, eine zur Stelle passende Ausbildung mit Berufserfahrung und das Arbeitsvisum E23. Wer sein Einkommen von einer Firma im Ausland bezieht, nutzt das E33G. Praktika, Freiwilligenarbeit und kurze Einsätze laufen über Besuchsvisa ohne Lohn aus Indonesien. Gebühren und Regeln können sich ändern; prüfen Sie vor dem Antrag die Seiten der Einwanderungsbehörde und von TKA-Online.

Häufige Fragen

Welches Visum brauche ich, um in Bali legal arbeiten zu dürfen?

Für eine Anstellung bei einem Unternehmen in Indonesien das Arbeitsvisum E23, nachdem der Arbeitgeber eine RPTKA erhalten hat. Für Arbeit für eine Firma im Ausland das E33G. Ein Touristenvisum oder das Visum bei Ankunft berechtigt in keinem Fall zur Erwerbstätigkeit.

Welche Voraussetzungen muss der sponsernde Arbeitgeber auf Bali erfüllen?

Er muss eine Firma oder Organisation sein, keine Privatperson, eine genehmigte RPTKA haben, begründen, warum keine indonesische Arbeitskraft die Stelle besetzen kann, einen Begleitmitarbeiter ausbilden und die DKPTKA von 100 US-Dollar je Monat zahlen.

Kann ich als digitaler Nomade mit einem Touristenvisum auf Bali remote arbeiten?

Nein. Remote-Arbeit gehört nicht zu den Zwecken des Touristenvisums C1 oder des Visums bei Ankunft. Dafür ist das E33G vorgesehen, das ein Jahreseinkommen von mindestens 60.000 US-Dollar von einer Firma im Ausland voraussetzt.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Arbeits-KITAS (E23) für Bali?

Die amtlichen Fristen sind kurz: zwei Arbeitstage für die Erteilung der RPTKA nach Zahlung der Abgabe und vier Arbeitstage für das Visum nach Zahlung der Gebühr. Hinzu kommt die Zeit, bis alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Arbeitserlaubnis auf Bali arbeite?

Das gilt als Tätigkeit gegen den Zweck der Aufenthaltserlaubnis. Das Einwanderungsgesetz sieht dafür bis zu fünf Jahre Haft und bis zu 500.000.000 IDR Geldstrafe vor; dazu kommen Abschiebung und Einreisesperre als Verwaltungsmaßnahmen.

Ist die Arbeitslosigkeit in Bali tatsächlich hoch?

Nein. Im August 2025 hatte Bali mit 1,49 Prozent die niedrigste Arbeitslosenquote aller indonesischen Provinzen, im Mai 2026 lag sie bei 1,52 Prozent. Die Hürde für Ausländer sind die gesetzlichen Zugangsregeln, nicht fehlende Stellen.

Welche Berufsfelder sind für ausländische Fachkräfte auf Bali überhaupt zugänglich?

Fach- und Führungspositionen, für die Sie eine passende Ausbildung und Berufserfahrung mitbringen und für die es zu wenige qualifizierte indonesische Bewerber gibt. Stellen im Personalwesen sind ausgeschlossen, einfache Tätigkeiten in Service und Gastronomie erfüllen die Anforderungen in der Regel nicht.

Kann ich auf Bali ein Praktikum machen?

Ja, mit dem Praktikumsvisum C22A (Pflichtpraktikum im Studium) oder C22B (berufliche Weiterbildung). Sie brauchen einen Sponsor und einen Praktikumsvertrag; eine Vergütung aus Indonesien ist nicht erlaubt.

Wie realistisch ist es, als digitaler Nomade oder Remote-Worker dauerhaft auf Bali zu leben?

Mit dem E33G sind Aufenthalte von je einem Jahr möglich, online verlängerbar bis insgesamt sechs Jahre, solange Einkommen und Arbeitsvertrag im Ausland die Voraussetzungen erfüllen. Ein Einkommen aus Bali selbst ist damit ausgeschlossen.

Können Ausländer in Bali ein eigenes Unternehmen gründen?

Ja, über eine PT PMA mit einer geplanten Investition von über 10 Milliarden IDR je Geschäftsfeld und Standort und mindestens 2,5 Milliarden IDR eingezahltem Kapital. Die Gründung ist ein eigener Vorgang; für die Mitarbeit in der Firma brauchen Sie zusätzlich ein passendes Visum, etwa E28A oder E23.

Weiterführende Links

Quellen und Methode

Stand aller Angaben: 21. Oktober 2026. Visa, Gebühren und Fristen stammen von den amtlichen Seiten der indonesischen Einwanderungsbehörde und des Arbeitsministeriums, die Rechtsgrundlagen aus den Verordnungen selbst. Die Arbeitsmarktzahlen des Statistikamts BPS sind über die staatliche Nachrichtenagentur ANTARA zitiert, weil die BPS-Seiten von hier nicht abrufbar waren. Euro-Beträge sind mit den EZB-Referenzkursen vom 20.10.2026 gerechnet und gerundet.